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(Früh)Kastration männlicher Kaninchen Drucken
23. Februar 2007 21:49
Jedes Jahr werden tausende unerwünschter Haustiere eingeschläfert, ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben. Gewünschter oder sogenannter Unfallnachwuchs wird in Zooläden gegen Futter getauscht. Dabei spielt es für die abgebenden Menschen häufig kaum eine Rolle, ob die Tiere in ein gutes Zuhause kommen oder im Inneren einer Schlange enden.

Die einzige Möglichkeit Nachwuchs bei der Haltung eines männlichen und weiblichen Kaninchens zu vermeiden ist die Kastration. Alles andere, z.B. „sie laufen nur unter Aufsicht zusammen und wenn er sie begatten will greif ich sofort ein“ oder aber „sie dürfen nur separat Auslauf haben“ ist absolut indiskutabel und zeugt von Tierquälerei. Kaninchen sind Rudeltiere und brauchen einen Artgenossen an ihrer Seite.

Beim männlichen Kaninchen gibt es 2 Möglichkeiten der Kastration. Zum einen die Frühkastration.
Von ihr spricht man, wenn vor Eintreten der Geschlechtsreife die Hoden entfernt werden. Das kann erfolgen, wenn sich beim Rammler die Hoden beginnen abzusenken (ca. ab vollendetem 2. Lebensmonat, bei einigen Rassen etwas später).

Die Vorteile der Frühkastration sind:
  • Der Rammler muss nicht bis zu sechs Wochen nach der Kastration vom Weibchen getrennt   bleiben, da noch keine Spermien produziert wurden.
  • Jungtiere vertragen eine Narkose i.d.R. problemloser.
  • Die Kastrationswunden verheilen schneller.
  • Das typische Rammlerverhalten, wie z.B. ständige Rammelei, Aggressivität anderen Rammlern gegenüber und Urinspritzerei, wird dauerhaft unterbunden. Bei Rammlern die lange nach der Geschlechtsreife kastriert werden besteht die Möglichkeit, dass diese Verhaltensweise beibehalten wird.
Für eine Frühkastration sollte man sich auf jeden Fall einen kompetenten Tierarzt suchen, der sich damit auskennt. Nicht jeder Tierarzt hat Erfahrung mit dieser OP oder möchte dieses tun.

Viele Tierärzte kastrieren jedoch erst wenn die Tiere geschlechtsreif sind (ca. 4 Monate alt) oder warten bis zum 6. Monat. Mittlerweile werden in die Praxen auch immer öfter ältere Rammler zur Kastration gebracht. Ein gesunder 6jähriger kann eine Kastration ebenso gut „wegstecken“ wie ein 6 Monate altes Tier. Wichtig ist immer wie der allgemeine Gesundheitszustand des Tieres ist.

Bei der Kastration von Rammlern, die bereits geschlechtsreif sind, ist nach der OP zwingend eine 6wöchige Quarantäne (Trennung vom Weibchen) einzuhalten. Andernfalls besteht die Gefahr einer Deckung durch noch vorhandene Spermien.

Die Kosten für eine Kastration sind von Tierarzt zu Tierarzt unterschiedlich (ca. 30 –90 Euro). Hat man die Auswahl zwischen mehreren kaninchenerfahrenen Tierärzten vor Ort, so bietet sich in jedem Fall eine vorherige telefonische Kostenanfrage an.

Einige Tierärzte behalten die Tiere nach der OP zur Beobachtung über Nacht in der Praxis/Klinik. Darf das Tier nach Hause, so sollte es in den ersten Tagen keine Streu als Untergrund von Käfig/Gehege erhalten, da sich die Wunde infizieren könnte. Besser eignen sich Teppiche, Stofftücher, Handtücher.
Das Tier sollte Ruhe bekommen und nicht zu akrobatischen Turnübungen animiert werden. Es ist normal, wenn es nach der OP keine Haken durch Gehege oder Zimmer schlägt, sondern sich schont und ausruht.

Die Wunde sollte mindestens 1 x am Tag kontrolliert werden. Es ist möglich, dass der Hodensack nach der OP anschwillt. Hier können warme Kompressen helfen, jedoch muss der Halter aufgrunddessen nicht übertrieben besorgt sein. Bitte dem Tier solche Kompressen jedoch nur hinhalten, wenn das Tier diese genießt. Flüchtet es, bitte das Kaninchen damit in Ruhe lassen.
Bei Anzeichen einer Infektion muss der Tierarzt sofort aufgesucht werden.

Auch bei Haltung zweier männlicher Kaninchen ist eine Kastration beider Tiere zwingend durchzuführen. In der Regel können unkastrierte Rammler wegen Unverträglichkeit (Bekämpfung bis aufs Blut) nicht zusammen gehalten werden. Sollten unverträgliche Tiere gemeinsam gehalten werden und ihnen dadurch ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen, so wäre dies ggf. ein Verstoß gegen §§1 und 2 des Tierschutzgesetzes der u. U. als Ordnungswidrigkeit  nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 geahndet werden kann.

Abschließend noch folgender Hinweis:
Einzelfälle haben gezeigt, dass es Tierärzte gibt, die statt der Entfernung der Hoden eine sogenannte „unblutige Kastration“ durch Unterbindung der Blutzufuhr durch Quetschung der Samenstränge durchführen. Diese Methode mag bei männlichen Wiederkäuern hervorragend geeignet sein, jedoch nicht beim Kaninchen! Es ist daher anzuraten mit dem Tierarzt vorher zu besprechen, welche Art der Kastration er durchführen will.
 
Thematik Kastration © 2006 Sonja T
Verlinkungen © 2006 Arosa75
 
 
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Letzte Aktualisierung ( 12. August 2008 14:42 )
 
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